CSRD-Reporting nach ESRS und VSME mit goodbalancer

Wir machen die CSRD für Euch beherrschbar

CSRD, ESRS und VSME – die Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen der EU können überwältigend wirken. Wäre es nicht schön, wenn jemand all die Komplexität der Gesetzestexte, Empfehlungen und Anforderungen in eine einfache und angenehm zu bedienende Software überführen würde, die Euch das Berichten einfacher macht? Genau das bekommt Ihr bei uns!
MacBook mockup
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Mit goodbalancer einfach die ESRS-Berichtspflicht erfüllen

Aktuell arbeiten wir intensiv daran, die Funktion zur Erstellung von ESRS-Berichten in goodbalancer zu integrieren. Wenn es soweit ist, wird das Berichten einfacher und übersichtlicher als je zuvor. Die nachfolgenden Vorteile geben Euch einen Ausblick darauf, wie Ihr mit goodbalancer künftig effizient und unkompliziert die ESRS-Berichtspflicht erfüllen könnt.

Einfach, pragmatisch und unkompliziert

goodbalancer macht komplexe Anforderungen und Gesetztexte einfach zugänglich und beherrschbar. Alles am richtigen Ort, aufgeräumt und einfach zu bedienen.

Informationen aus der Wesentlichkeitsanalyse direkt weiterverwenden

Ihr habt bereits Eure Wesentlichkeitsanalyse in goodbalancer durchgeführt? Dann könnt ihr die Ergebnisse daraus direkt in den Bericht übernehmen und spart so zusätzliche Zeit.

Formular wie in der Steuererklärung

goodbalancer leitet Euch einfach und aufgeräumt durch die Anforderungen der ESRS, ohne dass ihr hunderte Seiten komplizierter und komplexer Gesetzestexte studieren müsst. Lasst Euch an die Hand nehmen und bewältigt nach und nach in aller Ruhe die Berichtspflicht.

Integration mit Gemeinwohl-Bilanz und Nachhaltigkeitsmanagement

Erfasst doppelte Daten nur einmal und nutzt sie direkt sowohl für die Gemeinwohl-Bilanz als auch den ESRS-Bericht. Die Daten aus beiden Berichten fließen direkt in Euer übergreifendes Nachhaltigkeitsmanagement ein. So spart Ihr wertvolle Zeit und vermeidet doppelte Arbeit.

Wir sind der richtige Partner für Euch

goodbalancer wird entwickelt von der silberzebra gmbh. Wir sind ein Social Start-up aus Freiburg im Breisgau ohne externe Investoren, das mit Euch gemeinsam versucht, die Wirtschaft ein wenig nachhaltiger zu gestalten.
Eure Entwicklung ist unser Antrieb
Was für andere ein Hype-Thema ist, ist für uns eine Herzensangelegenheit: Eure Nachhaltigkeit. Entsprechend suchen wir stets nicht nach der Lösung, die eine neue Berichtspflicht maximal ausnutzt, sondern die Euch den größten Mehrwert bietet.
Wir haben die Erfahrung
Wir bringen die Expertise aus der Digitalisierung umfangreicher Nachhaltigkeits-Berichtsstandards aus der Zeit vor den ESRS mit. Das kommt Euch in vielen kleinen und großen Design-Entscheidungen und im Ergebnis einem großartigen Nutzungserlebnis zugute.

Die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD und ihre Ausprägungen: Bei uns seid Ihr in guten Händen!

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt EU-weit neue Maßstäbe für die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Sie erfordert von Unternehmen detaillierte und umfassende Offenlegungen zu ihren Nachhaltigkeitspraktiken. Um die CSRD zu erfüllen, hat die Europäische Union mit den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verbindliche Standards erschaffen, die Unternehmen dazu verpflichten, detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu erstellen.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden Unternehmen ESRS-pflichtig, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.

Die ESRS gliedern sich in Querschnitts- und themenspezifische Standards, die sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte der Nachhaltigkeit abgedeckt werden. Dazu gehören die grundlegenden Standards ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen), die die Grundprinzipien für die Erstellung eines ESRS-Berichts festlegen, und ESRS 2 (Allgemeine Angaben), die von allen Unternehmen themenübergreifend berichtet werden müssen. Die themenspezifischen Standards enthalten Angaben aus den Bereichen E (Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung).

Für Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen und somit keinen ESRS-Bericht erstellen müssen, wird derzeit auf EU-Ebene ein freiwilliges Berichtsformat namens VSME entwickelt. VSME steht für "Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises". Die VSME richten sich an nicht-kapitalmarktorientierte KMU sowie Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen möchten, beispielsweise um Informationsbedarfe von Geschäftspartner:innen oder Banken abzudecken. Sie sind an die ESRS angelehnt, im Umfang jedoch stark reduziert. Anwender:innen der VSME werden sich voraussichtlich entscheiden können, ob sie nur das Basismodul oder zusätzlich noch ein umfassenderes Modul berichten wollen. So soll der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU möglichst einfach gestaltet werden.

ESRS
Pflichtstandard
Verpflichtender Standard für große Unternehmen
Wer ist davon betroffen?

Ein Unternehmen wird ab dem Geschäftsjahr 2025 CSRD-pflichtig und muss einen ESRS-Bericht erstellen, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro
  • mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Die Erstellung eines ESRS-konformen Berichts wird in goodbalancer voraussichtlich ab Q2 2025 verfügbar sein.
Der erste Schritt zum ESRS-Bericht ist der Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Themen für Euer Unternehmen, wonach sich der individuelle Berichtsumfang ergibt. Mit der Wesentlichkeitsanalyse könnt Ihr schon heute in goodbalancer beginnen
VSME
freiwilliges Berichtsformat
Freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Für wen ist das Berichtsformat gedacht oder geeignet?

Die VSME sind geeignet für alle Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind. Das sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU sowie Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen möchten, beispielsweise um Informationsbedarfe von Geschäftspartner:innen oder Banken abdecken zu können.

Die Erstellung eines VSME-konformen Berichts wird in goodbalancer voraussichtlich ab Q2 2025 verfügbar sein.

Habt Ihr noch Fragen?

Möchtet Ihr mehr darüber erfahren, wie Ihr goodbalancer in Eurer Organisation gewinnbringend einsetzen könnt? Wir sind für Euch da! Schreibt uns einfach oder ruft direkt an – zusammen finden wir die beste Lösung für Eure Organisation.

Jens Vogel

Business Development
+49 171 2826728