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Die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD und ihre Ausprägungen: Bei uns seid Ihr in guten Händen!
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt EU-weit neue Maßstäbe für die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten. Sie erfordert von Unternehmen detaillierte und umfassende Offenlegungen zu ihren Nachhaltigkeitspraktiken. Um die CSRD zu erfüllen, hat die Europäische Union mit den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verbindliche Standards erschaffen, die Unternehmen dazu verpflichten, detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu erstellen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden Unternehmen ESRS-pflichtig, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Die ESRS gliedern sich in Querschnitts- und themenspezifische Standards, die sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte der Nachhaltigkeit abgedeckt werden. Dazu gehören die grundlegenden Standards ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen), die die Grundprinzipien für die Erstellung eines ESRS-Berichts festlegen, und ESRS 2 (Allgemeine Angaben), die von allen Unternehmen themenübergreifend berichtet werden müssen. Die themenspezifischen Standards enthalten Angaben aus den Bereichen E (Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung).
Für Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen und somit keinen ESRS-Bericht erstellen müssen, wird derzeit auf EU-Ebene ein freiwilliges Berichtsformat namens VSME entwickelt. VSME steht für "Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises". Die VSME richten sich an nicht-kapitalmarktorientierte KMU sowie Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen möchten, beispielsweise um Informationsbedarfe von Geschäftspartner:innen oder Banken abzudecken. Sie sind an die ESRS angelehnt, im Umfang jedoch stark reduziert. Anwender:innen der VSME werden sich voraussichtlich entscheiden können, ob sie nur das Basismodul oder zusätzlich noch ein umfassenderes Modul berichten wollen. So soll der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU möglichst einfach gestaltet werden.
Wer ist davon betroffen?
Ein Unternehmen wird ab dem Geschäftsjahr 2025 CSRD-pflichtig und muss einen ESRS-Bericht erstellen, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
- Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro
- mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Für wen ist das Berichtsformat gedacht oder geeignet?
Die VSME sind geeignet für alle Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind. Das sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU sowie Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen möchten, beispielsweise um Informationsbedarfe von Geschäftspartner:innen oder Banken abdecken zu können.